Erneuerbare-Energien-Gesetz, EEG (Umlage)
Durch die Antragstellung bei der BAFA kann die EEG-Umlage begrenzt werden um
- 85 % bis 99 % ab 1 GWh
Beträgt das Verhältnis von Stromkosten zur Bruttowertschöpfung 16 % oder mehr, so erfolgt die Begrenzung der EEG-Umlage.
Es werden z.B. bei 10 GWh Stromverbrauch ca. 600.000 € an EEG-Umlage eingespart. Über 5 GWh Stromverbrauch benötigt man ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Alternatives System für kleinere und mittlere Unternehmen.
Die WaCo GmbH
- berechnet das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung nach BAFA-Norm
- unterstützt bei der Antragstellung (BAFA) und
- führt - falls erforderlich (> 5 GWh) - das Energiemanagementsystem ISO 50001 ein
Die Einführung der ISO 50001 ist Voraussetzung
- für die Begrenzung der EEG-Umlage (> 5 GWh), für die
- Rückerstattung der Strom- und Energiesteuern des produzierenden Gewerbes gemäß §10 StromStG und §55 EnergieStG und
- Pflicht für die EDL-G - Gesetz über Energiedienstleistungen (bei Nichterfüllung 50.000 € Strafe).
So haben die Betriebe einen dreifachen Anreiz ein Energiemanagementsystem einzuführen.
Einsparungen beim Strom- und Gaseinkauf und bei der Netznutzungsgebühr
Der größte Nutzen entsteht jedoch durch jede eingesparte Kilowattstunde aus dem Energiemanagementsystem, denn damit entfallen sämtliche Gebühren, Steuern, Netznutzung und Erzeugungskosten.
Ziel ist es, wesentlich mehr zu sparen als der Durchschnitt, denn durch die Umverteilung und Entlastung trägt der Rest der nicht sparenden und nicht entlasteten Betriebe die Umverteilungskosten der EEG-Umlage und Netznutzung.
Die WaCo GmbH prüft darüber hinaus die
- Rückerstattung der Netznutzungsgebühr (80 %)
- die Rückerstattung der KWK-Zulage
- die Rechnungen und Verträge der Energie-Versorger und
- handelt bessere Verträge für Strom, Gas, Fernwärme (Heizwasser), Fernwärme (Dampf) und Contracting aus
- Es werden für den Kunden günstigere Strom- und Energiemengen (Gas, Fernwärme, Dampf) eingekauft (500.000 kWh bis 100 GWh)